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Netzordnung für Studentenwohnheime am Hochschulnetz der TUC

November 1994 -------------------------------------

1. Zielsetzung und Gültigkeit

Die folgenden Regelungen gelten für die an das Hochschulnetz angeschlossenen Studentenwohnheime der TU Clausthal. Sie ergänzen die Benutzungsordnung für das Rechenzentrum und die Ordnung für das Datenkommunikationsnetz der TU Clausthal. Den Bewohnern der angeschlossenen Wohnheime wird empfohlen, die vorliegende Ordnung durch Beschluß der Heimversammlung zur verbindlichen Grundlage der Netznutzung zu machen.

Der offene Zugang zum Hochschulnetz und zum Internet stellt ein Privileg dar, das von allen Teilnehmern einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Medium erfordert. Dies gilt insbesondere für den Zugang aus Wohnheimen, da dieses Projekt in Deutschland bisher fast einzigartig ist. Wir appellieren deshalb an alle Heimbewohner, die folgenden Regelungen zu beachten, um das Projekt nicht zu gefährden.

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2. Regelungen zwischen den Wohnheimen und dem Rechenzentrum

Dieser Teil umfaßt eine Abgrenzung der Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen dem Rechenzentrum als Betreiber des Hochschulnetzes und den einzelnen Wohnheimen bzw. deren Heimgemeinschaft.

2.1 Zuständigkeiten

Das Rechenzentrum stellt einen Übergabepunkt vom Datenkommunikationsnetz der Hochschule zum lokalen Netz im Wohnheim zur Verfügung (z.B. in Form eines Remote-Routers). Die Leitungen und Geräte zwischen dem Rechenzentrum und dem Wohnheim sowie der Übergabepunkt liegen in der Verantwortung des Rechenzentrums; das heiminterne Netz liegt in der Verantwortung der Heimgemeinschaft.

2.2 Veränderungen

Veränderungen an dem lokalen Netz, wie Leitungen und Netzkomponenten, werden dem Rechenzentrum mitgeteilt. Wartungs- und Installationsarbeiten an den Geräten, die nach Absatz 2.1 der Verantwortung des Rechenzentrums unterliegen, werden ausschließlich vom Rechenzentrum durchgeführt.

2.3 Unterbringung der Geräte

Für die Netzeinrichtungen wird im Wohnheim ein geeigneter Platz zur Verfügung gestellt. Das Rechenzentrum erhält zur Durchführung von Wartungs- und Installationsarbeiten Zugang zu diesen Räumlichkeiten. Die Heimgemeinschaft trägt dafür Sorge, daß die Geräte und Leitungen vor Verlust und Beschädigung bewahrt bleiben.

2.4 Ansprechpartner

Die Heimgemeinschaft wählt einen Netzwart und einen Stellvertreter als Ansprechpartner für das Rechenzentrum. Der Netzwart gibt aktuelle Informationen an die Bewohner weiter. Er wacht über den stabilen Betrieb des Netzes und veranlaßt bei Auftreten von Störungen deren Beseitigung.

2.5 Netzdienste

Das Rechenzentrum übernimmt die Koordination höherer Netzdienste und die Adreßvergabe für die ganze Hochschule. Wohnheime können nach Absprache mit dem Rechenzentrum Dienste übernehmen, sofern ein dauerhaft zuverlässiger Betrieb gewährleistet ist.

2.6 Information der Bewohner

Die Heimgemeinschaft stellt sicher, daß alle Bewohner über die Nutzungsmöglichkeiten des Netzes informiert werden, Hinweise zur Installation von Netz-Hardware und -Software erhalten sowie über Regeln zur ordnungsgemäßen Nutzung in Kenntnis gesetzt werden. Zur Vermeidung von mißbräuchlicher Nutzung werden geeignete Maßnahmen getroffen.

2.7 Zugang für alle Bewohner

Jeder Heimbewohner erhält einen Anschlußpunkt zum lokalen Netz in seinem Zimmer. Die Kosten für den Anschluß seines Rechners bis zu dem Anschlußpunkt trägt er selbst. Grundsätzlich darf kein Bewohner von dieser Zugangsmöglichkeit ausgeschlossen werden, es sei denn, daß er schwerwiegenden Mißbrauch betrieben hat.

2.8 Zugelassene Geräte

Für den Anschluß an das lokale Netz sowie für den Ausbau des Netzes dürfen nur Geräte und Materialien eingesetzt werden, die die vom Rechenzentrum vorgegebenen technischen und betrieblichen Funktionsbedingungen erfüllen.

2.9 Weitere Regelungen

Die Nutzung der lokalen Netzresourcen und eigener Server, Zuständigkeiten für verschiedene Aufgaben und weitere Details sowie auftretende Konflikte zwischen Bewohnern werden heimintern geregelt.

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3. Regelungen für die Benutzer

Der folgende Teil legt fest, wie das Netz von jedem einzelnen Bewohner genutzt werden darf und was als mißbräuchliche Nutzung verboten ist.

3.1 Lehre und Forschung

Das Hochschulnetz zusammen mit seinen Datenverbindungen nach außen darf nur für Aufgaben in Lehre und Forschung genutzt werden. (In diesem Sinne werden aber auch Tätigkeiten geduldet, die zur Vertiefung der allgemeinen EDV-Kenntnisse und der Optimierung des eigenen Rechners als wissenschaftliches Werkzeug dienen.) Das Netz darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

3.2 Zugang Dritter

Die Bewohner dürfen ihren Netzzugang nur Personen verfügbar machen, die gemäß Paragraph 4 der Benutzungsordnung für das Rechenzentrum Benutzer von DV-Einrichtungen der TU Clausthal sind. Öffentliche Zugangsmöglichkeiten (z.B. öffentlich aufgestellte Rechner oder Modemeingänge) bedürfen der Genehmigung durch das Rechenzentrum.

3.3 Zugriff auf fremde Daten

Jede Art des Mithörens von Datenübertragungen, des unberechtigten Zugriffs auf fremde Datenbestände oder des unberechtigten Zugangs zu fremden Rechnern ist untersagt (z.B. der Einsatz von Netzmonitoren, Security-Scannern etc.). Unbeabsichtigt erhaltene Informationen dürfen nicht genutzt oder weitergegeben werden.

3.4 Manipulation

Die Änderung der zugewiesenen Netzadresse, die Verwendung eines falschen Namens oder die Manipulation von Informationen im Netz ist untersagt.

3.5 Behinderung anderer Netzteilnehmer

Der Datenverkehr eines Benutzers darf die Tätigkeiten anderer Benutzer nicht unangemessen beeinträchtigen. Die Belastung des Netzes durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Daten ist nicht erlaubt. (Die Übertragung von großen Datenmengen sollte außerhalb der für Studenten üblichen Arbeitszeiten erfolgen und ggf. mit anderen Benutzern abgesprochen werden.)

3.6 Störung des Betriebs

Die Störung oder Beeinträchtigung des Netzbetriebs durch unsachgemäßen Einsatz von Hard- und Software ist zu vermeiden. Störungen, erkannter Mißbrauch oder Angriffe von außen sind unverzüglich an den Netzwart bzw. an das Rechenzentrum zu melden.

3.7 Sicherheit

Die Benutzer sind angehalten, Ihre Rechner gegen das Eindringen von außen in angemessener Form zu schützen. (z.B. Vergabe von Paßwörtern, aufmerksame Konfiguration von Software)

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4. Andere Dokumente

Verbindliche Vorschriften für den Netzbetrieb enthalten außerdem folgende Dokumente: Alle Dokumente sind entweder über WWW (Links an dieser Stelle) oder auf Papier im Rechenzentrum zu bekommen.

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