Netzordnung für Studentenwohnheime am Hochschulnetz der TUC
November 1994

1. Zielsetzung und Gültigkeit
Die folgenden Regelungen gelten für die an das Hochschulnetz
angeschlossenen Studentenwohnheime der TU Clausthal. Sie ergänzen die
Benutzungsordnung für das Rechenzentrum und die
Ordnung für das Datenkommunikationsnetz der TU Clausthal.
Den Bewohnern der angeschlossenen Wohnheime wird empfohlen, die
vorliegende Ordnung durch Beschluß der Heimversammlung zur
verbindlichen Grundlage der Netznutzung zu machen.
Der offene Zugang zum Hochschulnetz und zum Internet stellt ein Privileg
dar, das von allen Teilnehmern einen verantwortungsvollen Umgang mit
diesem Medium erfordert. Dies gilt insbesondere für den Zugang aus
Wohnheimen, da dieses Projekt in Deutschland bisher fast einzigartig ist.
Wir appellieren deshalb an alle Heimbewohner, die folgenden Regelungen
zu beachten, um das Projekt nicht zu gefährden.

2. Regelungen zwischen den Wohnheimen und dem Rechenzentrum
Dieser Teil umfaßt eine Abgrenzung der Zuständigkeiten und
Aufgaben zwischen dem Rechenzentrum als Betreiber des Hochschulnetzes und den
einzelnen Wohnheimen bzw. deren Heimgemeinschaft.
2.1 Zuständigkeiten
Das Rechenzentrum stellt einen Übergabepunkt vom
Datenkommunikationsnetz der Hochschule zum lokalen Netz im Wohnheim
zur Verfügung (z.B. in Form eines Remote-Routers). Die Leitungen und
Geräte zwischen dem Rechenzentrum und dem Wohnheim sowie der
Übergabepunkt liegen in der Verantwortung des Rechenzentrums; das
heiminterne Netz liegt in der Verantwortung der Heimgemeinschaft.
2.2 Veränderungen
Veränderungen an dem lokalen Netz, wie Leitungen und Netzkomponenten,
werden dem Rechenzentrum mitgeteilt. Wartungs- und Installationsarbeiten an
den Geräten, die nach Absatz 2.1 der Verantwortung des Rechenzentrums
unterliegen, werden ausschließlich vom Rechenzentrum durchgeführt.
2.3 Unterbringung der Geräte
Für die Netzeinrichtungen wird im Wohnheim ein geeigneter Platz zur
Verfügung gestellt. Das Rechenzentrum erhält zur Durchführung von
Wartungs- und Installationsarbeiten Zugang zu diesen Räumlichkeiten.
Die Heimgemeinschaft trägt dafür Sorge, daß die Geräte und Leitungen
vor Verlust und Beschädigung bewahrt bleiben.
2.4 Ansprechpartner
Die Heimgemeinschaft wählt einen Netzwart und einen Stellvertreter als
Ansprechpartner für das Rechenzentrum. Der Netzwart gibt
aktuelle Informationen an die Bewohner weiter. Er wacht über den
stabilen Betrieb des Netzes und veranlaßt bei Auftreten von
Störungen deren Beseitigung.
2.5 Netzdienste
Das Rechenzentrum übernimmt die Koordination höherer Netzdienste
und die Adreßvergabe für die ganze Hochschule. Wohnheime können
nach Absprache mit dem Rechenzentrum Dienste übernehmen,
sofern ein dauerhaft zuverlässiger Betrieb gewährleistet ist.
2.6 Information der Bewohner
Die Heimgemeinschaft stellt sicher, daß alle Bewohner über die
Nutzungsmöglichkeiten des Netzes informiert werden, Hinweise
zur Installation von Netz-Hardware und -Software erhalten sowie
über Regeln zur ordnungsgemäßen Nutzung in Kenntnis gesetzt
werden. Zur Vermeidung von mißbräuchlicher Nutzung werden
geeignete Maßnahmen getroffen.
2.7 Zugang für alle Bewohner
Jeder Heimbewohner erhält einen Anschlußpunkt zum lokalen
Netz in seinem Zimmer. Die Kosten für den Anschluß seines Rechners
bis zu dem Anschlußpunkt trägt er selbst. Grundsätzlich darf kein
Bewohner von dieser Zugangsmöglichkeit ausgeschlossen werden, es sei
denn, daß er schwerwiegenden Mißbrauch betrieben hat.
2.8 Zugelassene Geräte
Für den Anschluß an das lokale Netz sowie für den Ausbau des Netzes
dürfen nur Geräte und Materialien eingesetzt werden, die die vom
Rechenzentrum vorgegebenen technischen und betrieblichen Funktionsbedingungen
erfüllen.
2.9 Weitere Regelungen
Die Nutzung der lokalen Netzresourcen und eigener Server, Zuständigkeiten
für verschiedene Aufgaben und weitere Details sowie auftretende Konflikte
zwischen Bewohnern werden heimintern geregelt.

3. Regelungen für die Benutzer
Der folgende Teil legt fest, wie das Netz von jedem einzelnen Bewohner
genutzt werden darf und was als mißbräuchliche Nutzung verboten
ist.
3.1 Lehre und Forschung
Das Hochschulnetz zusammen mit seinen Datenverbindungen nach außen darf
nur für Aufgaben in Lehre und Forschung genutzt werden. (In diesem Sinne
werden aber auch Tätigkeiten geduldet, die zur Vertiefung der allgemeinen
EDV-Kenntnisse und der Optimierung des eigenen Rechners als wissenschaftliches
Werkzeug dienen.) Das Netz darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.
3.2 Zugang Dritter
Die Bewohner dürfen ihren Netzzugang nur Personen verfügbar
machen, die gemäß
Paragraph 4 der
Benutzungsordnung für das Rechenzentrum Benutzer von DV-Einrichtungen
der TU Clausthal sind.
Öffentliche Zugangsmöglichkeiten (z.B. öffentlich aufgestellte
Rechner oder Modemeingänge) bedürfen der Genehmigung durch das
Rechenzentrum.
3.3 Zugriff auf fremde Daten
Jede Art des Mithörens von Datenübertragungen, des unberechtigten
Zugriffs auf fremde Datenbestände oder des unberechtigten Zugangs zu
fremden Rechnern ist untersagt (z.B. der Einsatz von Netzmonitoren, Security-Scannern etc.).
Unbeabsichtigt erhaltene Informationen dürfen nicht genutzt
oder weitergegeben werden.
3.4 Manipulation
Die Änderung der zugewiesenen Netzadresse, die Verwendung eines
falschen Namens oder die Manipulation von Informationen im Netz
ist untersagt.
3.5 Behinderung anderer Netzteilnehmer
Der Datenverkehr eines Benutzers darf die Tätigkeiten anderer Benutzer
nicht unangemessen beeinträchtigen. Die Belastung des Netzes durch
ungezielte und übermäßige Verbreitung von Daten ist nicht erlaubt.
(Die Übertragung von großen Datenmengen sollte außerhalb der
für Studenten üblichen Arbeitszeiten erfolgen und ggf. mit anderen
Benutzern abgesprochen werden.)
3.6 Störung des Betriebs
Die Störung oder Beeinträchtigung des Netzbetriebs durch
unsachgemäßen Einsatz von Hard- und Software ist zu vermeiden.
Störungen, erkannter Mißbrauch oder Angriffe von außen sind
unverzüglich an den Netzwart bzw. an das Rechenzentrum zu melden.
3.7 Sicherheit
Die Benutzer sind angehalten, Ihre Rechner gegen das Eindringen von
außen in angemessener Form zu schützen.
(z.B. Vergabe von Paßwörtern, aufmerksame Konfiguration von
Software)

4. Andere Dokumente
Verbindliche Vorschriften für den Netzbetrieb enthalten außerdem
folgende Dokumente:
Alle Dokumente sind entweder über WWW (Links an dieser Stelle) oder
auf Papier im Rechenzentrum zu bekommen.

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